Doris Fraccalvieri - Sachsen-Anhalt - Unfallversicherung - Umweg - Versicherungsschutz
 

Doris Fraccalvieri - Sozialrecht-Urteile
Unfallversicherung, Wegeunfall, Umweg
Gesetzliche Unfallversicherung: Versicherungsschutz trotz Umweg

Erleidet ein Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall, besteht eine Absicherung über die gesetzliche Unfallversicherung. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts sind grundsätzlich nur kleine, privaten Zwecken dienende Umwege, die nur zu einer unbedeutenden Verlängerung des Weges führen, für den beruflichen Versicherungsschutz unschädlich. Ansonsten wird die gesetzliche Unfallversicherung von ihrer Leistungspflicht frei.

Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt hält eine Erweiterung des Versicherungsschutzes trotz eines größeren Umwegs ausnahmsweise dann für gerechtfertigt, wenn der gewählte Weg zwar länger ist als die direkte Strecke, die Fahrtzeit und die Fahrqualität aber erheblich günstiger sind.

Doris Fraccalvieri Urteil des LSG Sachsen-Anhalt vom 15.11.2006 L 6 U 118 u. 157/04 Pressemitteilung des LSG Sachsen-Anhalt
Doris Fraccalvieri LSG Sachsen-Anhalt
Doris Fraccalvieri L 6 U 118 u. 157/04
 
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