Doris Fraccalvieri - Opferentsch - Opfer - Besch - Antragstellung
 

Doris Fraccalvieri - Sozialrecht-Urteile
Opferentschädigung, Beantragung, Verspätung
Unverschuldet verspätete Beantragung einer Opferentschädigung

Tragen Opfer von Gewalttaten bleibende Schäden davon, kann ihnen ein Anspruch auf eine Beschädigtenrente nach dem Opferentschädigungsgesetz zustehen. Die Rente ist rückwirkend zu gewähren, wenn das Opfer ohne sein Verschulden gehindert war, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Eine Antragstellung ist bei Erreichen der so genannten sozialrechtlichen Handlungsfähigkeit, die wiederum abhängt von Geisteszustand, Reife, Bildungsgrad und Geschäftsgewandtheit, zumutbar.

Ein zum Tatzeitpunkt minderjähriges Opfer bleibt bei Erlangung der sozialrechtlichen Handlungsfähigkeit berechtigt, rückwirkend einen Rentenantrag zu stellen. Versäumnisse des gesetzlichen Vertreters können ihm nicht zugerechnet werden. In dem entschiedenen Fall sprach das Bundessozialgericht einer jungen Frau, die als Kind und Jugendliche über Jahre hinweg von ihrem Stiefvater sexuell missbraucht worden war, rückwirkend eine Beschädigtenrente zu, obwohl ihre Mutter eine entsprechende Antragstellung versäumt hatte.

Doris Fraccalvieri Urteil des BSG vom 28.04.2005 B 9a/9 VG 1/04 R NJW 2005, 2574
Doris Fraccalvieri BSG
Doris Fraccalvieri B 9a/9 VG 1/04 R
 
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