Doris Fraccalvieri - Arbeitslosenunterst - Bescheiden - Landessozialgericht - Arbeitslosengeld
 

Doris Fraccalvieri - Sozialrecht-Urteile
Arbeitslosengeld, Überzahlung, Rückerstattung
Rückzahlung zu viel gezahlter Arbeitslosenunterstützung

Ein Bezieher von Arbeitslosengeld muss eine versehentliche Zuvielzahlung jedenfalls dann zurückzahlen, wenn er den Fehler bei der Bewilligung kannte oder zumindest kennen musste. Er kann sich dann nicht darauf berufen, das Geld bereits ausgegeben zu haben.

Das Hessische Landessozialgericht meint, es müsse einem Arbeitslosen auffallen, wenn er aufgrund eines fehlerhaften Bescheids wöchentlich 80 Euro mehr an Arbeitslosenunterstützung bewilligt bekommt als nach früheren Bescheiden. Der Arbeitslose ist im Rahmen seiner Kenntnisse gehalten, den neuen Bewilligungsbescheid auf seine Richtigkeit zu überprüfen und bei Auffälligkeiten mit früheren Bescheiden zu vergleichen.

Doris Fraccalvieri Urteil des Hessischen LSG vom 10.04.2006 L 9 AL 163/05 Pressemitteilung des Hessischen LSG
Doris Fraccalvieri Hessisches Landessozialgericht
Doris Fraccalvieri L 9 AL 163/05
 
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