Doris Fraccalvieri - Anrechnung - Paaren - Lebensgemeinschaften - Partnereinkommens
 

Doris Fraccalvieri - Sozialrecht-Urteile
Arbeitslosengeld-II, Partnereinkommen, Anrechnung
Hartz IV: Anrechnung des Partnereinkommens verfassungsgemäß

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen erklärte die Anrechnung des Partnereinkommens in einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft im Rahmen des Arbeitslosengeld-II-Anspruchs (Hartz IV) für verfassungsgemäß. Durch die Regelung soll eine Gleichbehandlung von eheähnlichen Lebensgemeinschaften und verheirateten Paaren herbeigeführt werden.

Dass das Gesetz eine Ungleichbehandlung gegenüber homosexuellen Paaren, die nicht in einer eingetragenen Partnerschaft leben und bei denen daher keine Anrechnung stattfindet, darstellen könnte, hielten die Richter für unbeachtlich. Es liegt im Ermessen des Gesetzgebers, ob er auch noch weitere Lebensgemeinschaften in die Bedürftigkeitsprüfung einbezieht.

Doris Fraccalvieri Urteil des LSG NRW vom 21.04.2005 L 9 B 6/05 SO ER Pressemitteilung des LSG NRW
Doris Fraccalvieri LSG NRW
Doris Fraccalvieri L 9 B 6/05 SO ER
 
Alle Sozialrecht-Urteile

Doris Fraccalvieri - Anrechnung - Paaren - Lebensgemeinschaften - Partnereinkommens
© Doris- Fraccalvieri /  Doris- Fraccalvieri / Doris Fraccalvieri auf twitter / Doris Fraccalvieri auf linkedin / Doris Fraccalvieri auf pinterest