Doris Fraccalvieri - Arbeitslosengeld - Eigentumswohnung - Quadratmetern - Eigenheimen
 

Doris Fraccalvieri - Sozialrecht-Urteile
Arbeitslosengeld II, Eigentumswohnung
Arbeitslosengeld II trotz vorhandener Eigentumswohnung

Das Bundessozialgericht hat Richtwerte für die Größe von Eigenheimen aufgestellt, bis zu der von einem Empfänger von Arbeitslosengeld II keine Veräußerung verlangt werden kann. Um eine "angemessene" Eigentumswohnung im Sinn von § 12 Abs. 3 Nr. 4 SGB II, die zum "Schonvermögen" gehört, handelt es sich bei Wohnungen von bis zu 80 Quadratmetern. Bei Besitzern von Einfamilienhäusern ist eine Größe von bis zu 90 Quadratmetern angemessen. Für jede weitere Person, die in der Bedarfsgemeinschaft lebt, sind jeweils 20 Quadratmeter hinzuzurechnen.

Doris Fraccalvieri Urteil des BSG vom 07.11.2006 B 7b AS 2/05 R Pressemitteilung des BSG
Doris Fraccalvieri BSG
Doris Fraccalvieri B 7b AS 2/05 R
 
Alle Sozialrecht-Urteile

Doris Fraccalvieri - Arbeitslosengeld - Eigentumswohnung - Quadratmetern - Eigenheimen
© Doris- Fraccalvieri /  Doris- Fraccalvieri / Doris Fraccalvieri auf twitter / Doris Fraccalvieri auf linkedin / Doris Fraccalvieri auf pinterest